Wir begleiten Menschen im Alltag, wenn Unterstützung benötigt wird. Mit individueller Pflege, professioneller medizinischer Versorgung, festen Bezugspflegekräften und einer vertrauensvollen, persönlichen Begleitung sind wir an Ihrer Seite.
Häusliche Pflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen in ihrem vertrauten Umfeld versorgt werden und genau die individuelle Hilfe erhalten, die sie benötigen.
Wir planen die Pflege so, dass sie zu Ihrem Alltag passt.
Dabei können Sie sich auf pünktliche Einsätze,
vertrauensvolle Bezugspflegekräfte und eine liebevolle, fachlich qualifizierte Pflege verlassen.
Unser Ziel ist es, Ihre Lebensqualität, Sicherheit und Selbstständigkeit zu fördern und so lange wie möglich zu erhalten.
Die Grundpflege unterstützt Menschen dabei, den Alltag in den eigenen vier Wänden sicher und möglichst selbstständig zu meistern. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung und bei täglichen Abläufen im Zuhause.
Körperpflege (Waschen am Waschbecken oder im Bett)
Unterstützung bei der
Nahrungszubereitung
An- und Auskleiden
Mund- und Zahnhygiene
Rasur, Haut- und Haarpflege
Hilfe beim Toilettengang
und Intimpflege
Duschen oder Baden
Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
Unterstützung bei Mobilität
und Transfer
Wechseln der Bettwäsche
Hauswirtschaftliche Hilfen
(Reinigung, Einkäufe etc.)
Pflege- und Betreuung nach Zeit
Zuständigkeit: Die Kosten für die Grundpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen (§ 36 SGB XI – Pflegesachleistungen).
Voraussetzung: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Je nach Pflegegrad stehen monatliche Budgets für Pflegeleistungen zur Verfügung. Aber auch ohne Pflegegrad gibt es Möglichkeiten zur Versorgung. Wir beraten Sie gern.
Kombinationsleistung: Wenn Angehörige einen Teil der Grundpflege übernehmen, kann der Pflegedienst ergänzend eingesetzt werden. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsleistung – Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die vom Pflegedienst erbracht werden, werden dabei anteilig kombiniert. Wird der Sachleistungsbetrag nicht vollständig genutzt, kann der verbleibende Anteil auf Antrag als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Zusätzliche Unterstützung: Ergänzend können z. B. Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) genutzt werden – etwa für Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung.
Individuelle Klärung: Bei einem persönlichen Beratungstermin erläutern wir Ihnen gerne unser Leistungsangebot und erstellen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie zu all Ihren Fragen wie etwa zur Pflegeversicherung, zur Sozialhilfe oder zum Pflegewohngeld.
Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen unserem Pflegedienst und den Pflegekassen.
Die gesamte Organisation und Kommunikation mit den Kassen übernehmen wir – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Leistungen der Grundpflege: Die Preisübersicht Häusliche Pflege nach SGB XI Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog finden sie hier.
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet und durch qualifizierte Pflegefachkräfte zu Hause durchgeführt werden.
Dazu zählen unter anderem Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen und weitere behandlungspflegerische Maßnahmen im Rahmen der ärztlichen Versorgung.
Verabreichen von Medikamenten
Sondenernährung
Blutzuckerkontrolle und
Diabetikerversorgung
Vitalzeichenkontrolle
(z.B. Blutdruck, Puls)
Verbandwechsel und moderne
Wundtherapie
An- und Abnahme von Kompressionsverbänden
Dekubitusbehandlung
Stoma- und Katheterpflege
Durchführung von Injektionen
Parenterale Ernährung
über Portsysteme
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Leistungen auf Antrag
(z.B. spezialisierte Pflege)
Zuständigkeit: Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt in der Regel die Krankenkasse (§ 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege).
Voraussetzung: Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Der Arzt legt fest, welche medizinischen Leistungen notwendig sind. Gesetzliche Grundlage: Die Kasse prüft, ob jemand im Haus wohnt, der die Pflegeleistungen erbringen kann. Der Arzt muss verordnen, dass die Pflege von niemand anderem erbracht werden kann als von medizinischem Fachpersonal.
Genehmigung/Abrechnung: Wir reichen die von Ihrem Hausarzt/Facharzt verordneten Behandlungspflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung und Abrechnung ein – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Leistungen der Behandlungspflege: Alle Leistungen der Behandlungspflege finden Sie hier.
Gesetzliche Grundlage: Zuzahlung von 10 € pro Verordnung sowie ein Eigenanteil von 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr. Ob und in welchem Umfang eine Zuzahlung anfällt, hängt von der persönlichen Situation ab – gerne unterstützen wir Sie bei Fragen dazu.
Ob Beratung, Betreuung oder Pflege – unser multiprofessionelles Team ist jederzeit für Sie da.
Mit fachlicher Kompetenz, persönlichem Engagement und einem offenen Ohr begleiten wir Sie in jeder Lebenssituation.